Schulkonferenz

Allgemeine Informationen

Ein wichtiger Bestandteil hessischer Schulpolitik ist es, die  Eigenverantwortung der Schulen zu stärken. Die Schulkonferenz ist hierbei ein wichtiges Gremium, indem grundsätzliche Entscheidungen über die Weiterentwicklung der Schule getroffen werden.

Lehrkräfte, Schülerschaft und Eltern „machen hier gemeinsam Schule“ und beraten z.B. über:

  • das Schulprogramm
  • die Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • die Richtlinien für freiwillige Unterrichtsangebote
  • den schuleigenen Haushalt
  • die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen
  • Schulordnungen zur Regelung des geordneten Ablaufs des äußeren Schulbetriebs u.v.m.

Nach dem Selbstverständnis der Louise-von-Rothschild-Schule werden in der Schulkonferenz alle für die Schulorganisation und Schulentwicklung wichtigen Veränderungen vorgestellt und ggf. diskutiert.

Die Mitglieder der Schulkonferenz sind der/die Schulleiter/in als Vorsitzender/e sowie jeweils mit der Hälfte der Sitze Lehrkräfte und der Personengruppen der Eltern und Schüler. Die Schulkonferenz wird für zwei Jahre gewählt und tritt zweimal im Schuljahr zusammen. Sie wird außerdem einberufen, wenn mindestens ein Viertel ihrer Mitglieder oder eine der drei Personengruppen einen entsprechenden Antrag stellt.

Die Arbeit der Schulkonferenz ist in den §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) geregelt, einzusehen auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter www.kultusministerium.hessen.de in der Rubrik „Schulrecht“.