Entschuldigungen

Fehlzeiten (z.B. bei Erkrankung) sollen der Schule bereits am ersten Tag bis 8 Uhr telefonisch mitgeteilt werden. Bei Wiederanwesenheit muss spätestens am 1.Tag eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Ärztliche Atteste sollen zusätzlich von den Eltern unterschrieben werden.

Fehlzeiten direkt vor und nach den Schulferien müssen grundsätzlich mit einem ärztlichen Attest entschuldigt werden.

Das Fehlen in der Pädagogischen Mittagsbetreuung und bei AGs muss ebenso wie im Regelunterricht schriftlich entschuldigt werden.

Vorlage für Entschuldigungen:

Für die schriftliche Entschuldigung können Sie gerne folgenden Vordruck verwenden: Entschuldigung