Schulcharta

Die Schule vertieft und unterstützt mit dieser Schulordnung die Erziehungsarbeit der Eltern. Daher sollen folgende Grundsätze das Zusammenleben an unserer Schule bestimmen:

  •     Gegenseitiger Respekt und freundlicher Umgang miteinander
  •     Achtung und Anerkennung aller Mitglieder der Schulgemeinde und ihrer Leistungen
  •     Gewaltfreiheit in jeder Hinsicht (körperlich, verbal)
  •     Sauberkeit in der Schule und auf dem Schulgelände

Schulregeln, die uns wichtig sind: 

Leise, friedlich und freundlich wollen wir uns verhalten!

Verhaltensregeln

  1. Die Unterrichtsstunde beginnt mit einer Begrüßung, bei der Schüler der Klassen 5-8 aufstehen. In den Klassen 9+10 dürfen die Schüler nach Absprache mit dem jeweiligen Lehrer sitzen bleiben.
  1. Hausaufgaben werden im Klassenbuch eingetragen und in der nächsten Fachstunde kontrolliert. Bei 3x versäumten Hausaufgaben in einem Fach werden die Eltern benachrichtigt.
  1. Während des Unterrichts dürfen Schüler und Lehrer Wasser trinken.
  1. Schülern soll mitgeteilt werden, wenn Lehrer Briefe an die Eltern schreiben (z.B. Einträge in die Schülerakte oder Benachrichtigungen über versäumte Hausaufgaben).

Schüler erhalten mindestens einmal im Halbjahr einen Zwischenstand über ihre mündlichen und sonstigen Leistungen.

  1. Handys sind vor Betreten des Schulgeländes auszuschalten und zu verstauen. Andernfalls wird das Handy von der Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat hinterlegt. Es kann erst nach Schulschluss um 16h/freitags 14h abgeholt werden. Bei Schülern der Klassen 5-7 wird das Handy über die Erziehungsberechtigten zurückgegeben.
  1. Schüler dürfen sich während der großen Pausen auf dem Schulhof und im Erdgeschoss aufhalten. Der Schlüsseldienst der jeweiligen Klasse ist für das Abschließen der Klassenräume verantwortlich. In der Regenpause müssen sich alle Schüler im eigenen Klassenraum aufhalten.

Eine Ausnahme bildet nur der Gang zur Toilette oder zur Cafeteria.

  1. In der Cafeteria sind die ausgehängten Regeln zu beachten.
  1. In der Regel ist der Toilettenbesuch während des Unterrichts nicht gestattet. Die Toiletten sind in der großen Pause geöffnet.
  1. Aufgabe des Schülers ist es bei versäumtem Unterricht über den durchgenommenen Unterrichtsstoff nachzuholen. Arbeitsblätter müssen selbständig besorgt werden. Hefteinträge sind nachzuschreiben.
  1. Versäumte Klassenarbeiten sind nur mit Attest entschuldigt. Sie können am ersten Tag der Wiederanwesenheit nachgeschrieben werden. Über das Nachschreiben einer Arbeit entscheidet der Lehrer.

Regelung der Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule

Die Lehrer und die Elternbeiräte betrachten im Interesse der Kinder die Teilnahme aller Eltern an Elternabenden als verpflichtend. Bei besonderen Anlässen können auch Schüler eingeladen werden.

Es ist unerlässlich, dass Eltern sich regelmäßig und gründlich über die schulischen Leistungen ihrer Kinder informieren. Termine können individuell vereinbart werden. Darüber hinaus finden zweimal im Schuljahr verbindliche Gespräche zu dritt –  Eltern, Kind, Klassenlehrer – statt.

Ein Engagement der Eltern bei weiteren Schulveranstaltungen ist auch im Sinne der Kinder hilfreich und fördert die soziale Kommunikation.

Änderungen der Adresse oder Telefonnummer müssen der Schule unverzüglich mitgeteilt werden.

Fehlzeiten (z.B. bei Erkrankung) sollen der Schule bereits am ersten Tag bis 8 Uhr telefonisch mitgeteilt werden. Bei Wiederanwesenheit muss spätestens am 3.Tag eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.

Ärztliche Atteste sollen zusätzlich von den Eltern unterschrieben werden.

Beim Versäumen von Klassenarbeiten muss grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung zum Entschuldigen des Fehlens vorgelegt werden. 

Fehlzeiten direkt vor und nach den Schulferien müssen ebenfalls mit einem ärztlichen Attest entschuldigt werden. Beurlaubungen müssen rechtzeitig 4 Wochen zuvor bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.

Bei Beschwerden sollen Eltern, Lehrer und Schüler den Weg Fachlehrer – Klassenlehrer – Verbindungslehrer –Schulleitung einhalten.


Verspätetenregelung

Erziehung zur Pünktlichkeit ist Aufgabe der Eltern. Dazu trägt die Schule ihren Teil mit folgender Regelung bei:
Verspätungen können bei Schnee oder Glätte im Winter, Verspätungen der öffentlichen Verkehrsmittel, Verschlafen usw. vorkommen. Jeder Schüler kann daher pro Halbjahr dreimal zu spät kommen. Diese drei Male können entschuldigt werden.

Ab der 4.Verspätung gilt folgende Regelung: 

Die gesamten Verspätungen erscheinen unter Bemerkungen im Zeugnis bzw. in Klasse 10 auf dem Beiblatt zum Zeugnis.

Der Klassenlehrer informiert die Eltern über die Verspätungen in einem Schreiben über das Sekretariat. 

Der Schüler geht, ohne eine Störung zu verursachen, in den Unterricht. Der Fachlehrer trägt die Minuten im Klassenbuch ein. Der Fachlehrer kann für diese Verspätung die Teilnote 6 erteilen.

Der Schüler hat die Möglichkeit einen Sozialdienst abzuleisten, damit sich die Verspätung nicht negativ in der Zeugnisnote „Sozialverhalten“ auswirkt.

Der Dienst ist innerhalb von 14 Tagen zu verrichten.

Mehr als 3x kann diese Regelung nicht in Anspruch genommen werden.

Ab der 7.Verspätung wird, ebenso wenn die Stunden ab der 4.Verspätung nicht abgeleistet wurden, die Vorschlagsnote des Klassenlehrers um eine Notenstufe gesenkt.

Bei der Verspätung einer Lehrkraft ab 5 Minuten soll die Lehrkraft die Verspätung begründen. Ist ein Lehrer nach 10 Minuten nicht im Klassenraum, muss der Klassensprecher im Sekretariat Bescheid sagen. Der Unterricht sollte pünktlich beendet werden.

 

Vereinbarung

Als Schüler/in der Louise-von-Rothschild-Schule vereinbaren wir, 

alle Menschen, egal welchen Glaubens, welcher Nationalität, welcher sexuellen Orientierung oder welcher Hautfarbe, offen, tolerant und respektvoll zu behandeln.

rücksichtsvoll, freundlich und gewaltfrei miteinander umzugehen, Schimpfwörter, rassistische Äußerungen und sonstige verbale Gewalt zu unterlassen.

aufeinander zu achten und sensibel zu sein, nicht wegzuschauen und dort wo nötig Hilfe zu leisten.

das Engagement von Mitschülerinnen und Mitschüler zu respektieren und wertzuschätzen.

Konflikte, wenn nötig, mit Hilfe der Mediatoren zu bearbeiten.

am Aufbau einer guten Klassengemeinschaft mitzuwirken und niemanden auszuschließen.

vorbereitet zum Unterricht zu erscheinen, das Unterrichtsgeschehen nach besten Kräften konstruktiv mitzugestalten und für eine positive Unterrichtsatmosphäre zu sorgen.

uns im Unterrichtsgeschehen gegenseitig zu unterstützen.

den Lehrern und allen, die sonst noch in der Schule arbeiten, mit Wertschätzung und Respekt zu begegnen.

uns im Schulhaus, insbesondere während der Unterrichtszeit, ruhig zu verhalten.

Bücher, Medien, Mobiliar, die Cafeteria, den gestalteten Schulhof und das Schulgebäude, vor allem auch die Toiletten, pfleglich zu behandeln.

Wir möchten uns in der Schule wohlfühlen und unsere Schule konstruktiv mitgestalten.

Anmerkung: Schüler bedeutet immer auch Schülerin, ebenso Lehrer bedeutet auch Lehrerin.